Lesen Sie einen Arbeitsvertrag vor der Unterschrift unbedingt vollständig. In Deutschland muss der Arbeitgeber Ihnen die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich aushändigen (Nachweisgesetz), darunter Parteien, Beginn, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen.
Was im Vertrag stehen muss
- Namen und Anschriften der Parteien und Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Vertragsdauer: unbefristet oder befristet
- Probezeit
- Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung
- Bruttovergütung, Zeitpunkt und Art der Zahlung sowie Prämien oder Überstunden
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Jahresurlaub
- Kündigungsfristen und allgemeine Regelungen (Tarifvertrag, sofern anwendbar)
Probezeit und Kündigung
Die Probezeit beträgt in der Regel bis zu 6 Monate; in dieser Zeit können beide Seiten mit kurzer Frist (meist 2 Wochen) kündigen. Danach beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in der Regel 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende; für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit steigender Betriebszugehörigkeit, und Vertrag oder Tarifvertrag können andere Regelungen enthalten. Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen; E-Mail oder Nachricht genügen nicht.
Urlaub, Krankheit und Vergütung
- Urlaub: Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Arbeitstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (24 Werktage); viele Verträge gewähren mehr, oft 24 bis 30 Tage.
- Krankheit: Informieren Sie sofort den Arbeitgeber. Eine ärztliche Bescheinigung ist in der Regel ab dem vierten Tag nötig, der Arbeitgeber kann sie aber früher verlangen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird inzwischen über den Arzt übermittelt.
- Entgeltfortzahlung: Bei Krankheit erhalten Sie bis zu 6 Wochen den vollen Lohn, danach zahlt die Krankenkasse (Krankengeld).
- Mindestlohn: 2026 beträgt er etwa 13,90 Euro pro Stunde (nach geltendem Gesetz; für 2027 ist eine Erhöhung geplant).
Befristete Verträge und Arbeitszeit
Ein befristeter Vertrag ist teils mit Sachgrund und teils ohne Sachgrund bis zu 2 Jahren zulässig. Die tägliche Arbeitszeit beträgt meist 8 Stunden; das Gesetz setzt höchstens 10 Stunden (mit Ausgleich) und verpflichtende Pausen fest.
Wenn Probleme auftreten
Fehlende Unterschrift, nicht angemeldete Vergütung oder plötzliche Entlassung sind Warnzeichen. Hilfe erhalten Sie beim Betriebsrat, bei einer Gewerkschaft oder bei Arbeitsberatungsstellen (z. B. „Faire Mobilität“ für Wanderarbeitnehmer). Bei ernsten Streitigkeiten ist die Frist zur Anfechtung einer Kündigung kurz (3 Wochen), handeln Sie also schnell.
Nach Arbeitsbeginn: Krankenversicherung, Steuer-ID und Brutto und Netto.
