Kurzfassung: Viele Arbeitnehmer in Deutschland sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, erhalten durch deren Abgabe aber oft Geld zurück. In manchen Fällen (zum Beispiel Steuerklasse III/V, zweites Einkommen oder Nebeneinkünfte) ist die Abgabe Pflicht. Die Erklärung erfolgt über ELSTER oder Online-Software.
Wer ist verpflichtet?
Unter anderem: Personen mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor, Bezieher von Nebeneinkünften, Bezieher von Lohnersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld) oberhalb der zulässigen Grenze sowie freiberuflich Tätige. Grenzen und Einzelheiten finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums oder bei ELSTER.
Frist
Die reguläre Frist für eine Pflichtveranlagung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres und verlängert sich mit einem Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Eine freiwillige Erklärung ist bis zu vier Jahre später möglich.
Absetzbare Ausgaben
Fahrtkosten (Pendlerpauschale), Homeoffice, Fort- und Weiterbildungen, Arbeitsmittel, berufsbedingte Umzugskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Spenden sowie Kosten für Übersetzung und Anerkennung. Das Aufbewahren der Belege ist wichtig.
Selbst machen oder Hilfe holen?
Software wie das offizielle ELSTER genügt für einfache Fälle. Haben Sie Einkünfte aus dem Ausland, Kapitalanlagen oder eine freiberufliche Tätigkeit, sollten Sie einen Steuerberater in Betracht ziehen. Lohnsteuerhilfevereine bieten Arbeitnehmern gegen einen Jahresbeitrag günstigere Leistungen an.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich zu spät abgebe?
Es kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
Wie lange dauert die Steuererstattung?
In der Regel einige Wochen bis wenige Monate.
Quellen: elster.de und bundesfinanzministerium.de. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung; Regeln und Beträge ändern sich, prüfen Sie daher vor jedem Schritt bei der zuständigen Behörde.
