Kurzfassung: In Deutschland muss jede „Wohnung“, nicht jede Person, monatlich den Rundfunkbeitrag (bekannt als GEZ) zahlen, auch wenn Sie weder Fernseher noch Radio besitzen. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats nach dem Einzug erfolgen.
Wer zahlt?
Eine Person aus jeder Wohnung übernimmt die Zahlungspflicht auf ihren Namen; Mitbewohner müssen nicht gesondert zahlen. In einem Wohnheim oder einer WG wird nur eine Rechnung für die ganze Einheit ausgestellt, teilen Sie die Kosten daher unter den Mitbewohnern auf.
Höhe
Der aktuelle Monatsbeitrag wird auf der offiziellen Website beitragsservice.de bekannt gegeben; der Betrag des zuletzt erfassten Zeitraums lag bei etwa 18,36 € pro Monat und Wohnung und kann sich ändern. Die Zahlung ist monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich.
Anmeldung und Änderungen
Mit der Beitragsnummer aus dem Brief, der nach der Anmeldung eintrifft, oder über das Online-Formular auf beitragsservice.de. Beim Umzug oder Wegzug müssen Sie eine „Abmeldung“ vornehmen.
Befreiung
Bezieher von Bürgergeld, BAföG (wenn sie nicht bei den Eltern wohnen), Sozialhilfe und einige weitere Gruppen können mit Nachweisen Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch und muss schriftlich beantragt werden.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Eine Mahnung, ein Säumniszuschlag und schließlich die Zwangsvollstreckung.
Kann man ihn kündigen?
Nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen, etwa bei Auszug aus der Wohnung oder wenn die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Quellen: beitragsservice.de. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung; Regeln und Beträge ändern sich, prüfen Sie daher vor jedem Schritt bei der zuständigen Behörde.
