Kurzfassung: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB) haftet jeder, der einem anderen einen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden ab. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber allgemein empfohlen und in vielen Mietverträgen praktisch erwartet.
Was deckt sie ab?
Schäden an anderen Personen und deren Eigentum; zum Beispiel eine eingeschlagene Fensterscheibe beim Nachbarn, ein beschädigtes Fahrrad eines anderen oder ein Wasserschaden durch Ihr Versehen. Viele Tarife decken unter bestimmten Bedingungen auch Mietsachschäden, Schäden durch Kinder und sogar einen verlorenen Schlüssel ab.
Was ist nicht abgedeckt?
Schäden an Ihren eigenen Sachen, vorsätzlich verursachte Schäden und das Führen eines Kraftfahrzeugs (für ein Auto ist eine gesonderte Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflicht, erforderlich).
Tipps bei der Auswahl
Wählen Sie eine hohe Deckungssumme; üblich sind mindestens mehrere Millionen Euro für Personen- und Vermögensschäden. Prüfen Sie, ob die Familie (Ehepartner und Kinder) im selben Vertrag mitversichert ist, wie E-Bikes und Haustiere behandelt werden und ob es eine Selbstbeteiligung gibt. Die Jahreskosten eines Basistarifs liegen meist zwischen einigen zehn Euro und etwa hundert Euro.
Weitere Versicherungen
Kranken- und Pflegeversicherung sind Pflicht. Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sind freiwillig. Für einen Vergleich holen Sie sich Hilfe bei einem unabhängigen Versicherungsberater oder den Verbraucherzentralen.
Häufig gestellte Fragen
Was, wenn die Schadenssumme sehr hoch wird?
Ohne Versicherung können Ihr Vermögen und Ihr Einkommen über Jahre gebunden sein.
Wie ist es bei Studierenden?
Solange sie studieren, sind sie in der Regel über die Versicherung der Eltern mitversichert.
Quellen: verbraucherzentrale.de. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung; Regeln und Beträge ändern sich, prüfen Sie daher vor jedem Schritt bei der zuständigen Behörde.
