Zusammenfassung: Der erste Monat in Deutschland ist voller Behördengänge, und die Reihenfolge ist wichtig: zuerst Unterkunft und Anmeldung, dann Versicherung und Bankkonto, und parallel ein Termin bei der Ausländerbehörde. In diesem Ratgeber sind die Aufgaben nach Zeitfolge und Priorität geordnet. Fristen und Abläufe unterscheiden sich je nach Stadt und Bundesland geringfügig; gleichen Sie sie immer mit der Website Ihrer Stadtverwaltung ab.
Tag 1 bis 3: Ankommen
- SIM-Karte und Internet: Besorgen Sie eine Prepaid-SIM oder einen Monatsvertrag. Für viele Behördengänge wird eine deutsche Telefonnummer benötigt.
- Unterkunft: Wenn Sie noch keinen dauerhaften Mietvertrag haben, behalten Sie die vorübergehende Unterkunft vorerst und suchen Sie eine Wohnung: Ratgeber zur Wohnungsmiete.
- Wichtige Einkäufe: Grundausstattung, jahreszeitengerechte Kleidung, Fahrkarte.
- Dokumente: Bewahren Sie die Originale sicher auf und scannen Sie sie: Checkliste wichtiger Dokumente.
Woche 1: Anmeldung und Versicherung
1. Wohnsitzanmeldung (Anmeldung)
In Deutschland müssen Sie sich in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug in eine neue Wohnung beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) anmelden. Dafür benötigen Sie Ihren Reisepass, das Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung. In Großstädten sind Termine oft wochenlang ausgebucht, buchen Sie also gleich am ersten Tag. Details: vollständiger Anmeldung-Ratgeber.
2. Krankenversicherung
In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie eine Reise- oder Übergangsversicherung haben, kennen Sie deren Ablaufdatum und beginnen Sie die reguläre Versicherung (gesetzlich oder privat) rechtzeitig: Ratgeber zur Krankenversicherung.
3. Bankkonto
Nach der Anmeldung können Sie ein Girokonto eröffnen; es wird für Gehalt, Miete und Versicherung benötigt: Ratgeber zum Bankkonto.
Woche 2 und 3: Aufenthalt und Steuer
4. Ausländerbehörde
Ein nationales Visum gilt meist nur für die Einreise; innerhalb seiner Gültigkeit müssen Sie einen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen. Buchen Sie den Termin bei der Behörde früh; er kann Wochen oder Monate dauern, und wenn Ihr Visum bald abläuft, kann die Behörde eine vorläufige Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung) ausstellen: Aufenthaltsverlängerung und Fiktionsbescheinigung.
5. Steuer-ID
Nach der Anmeldung wird Ihnen diese Nummer meist innerhalb weniger Wochen per Post zugeschickt. Ihr Arbeitgeber benötigt sie für die Lohnabrechnung: Steuer-ID und Steuernummer.
6. Arbeit oder Sozialleistungen
Wenn Sie Arbeit suchen: Ratgeber zur Jobsuche. Wenn Sie finanzielle Unterstützung brauchen: Jobcenter und Grundsicherung.
Woche 4: Alltag
- Rundfunkbeitrag: Jeder Haushalt zahlt monatlich etwa 18,36 Euro; das Anmeldeschreiben kommt in der Regel nach Ihrer Anmeldung.
- Nahverkehr: Prüfen Sie ein Monatsticket Ihrer Stadt oder das bundesweite Deutschlandticket; den Preis finden Sie auf der offiziellen Verkehrsseite.
- Führerschein: Ein iranischer Führerschein gilt nur begrenzt (in der Regel 6 Monate nach Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts); werden Sie früh aktiv: Iranischer Führerschein in Deutschland.
- Familie und Kinder: Kindergeld sowie Anmeldung in Kita und Schule: Kindergeld.
- Sprache: Melden Sie sich frühzeitig für einen Sprachkurs oder Integrationskurs an.
Häufige Fehler
- Die Anmeldung aufschieben; viele spätere Schritte hängen davon ab.
- Briefe nicht öffnen: In Deutschland kommt amtliche Post per Brief und enthält Fristen.
- Den Termin bei der Ausländerbehörde erst in den letzten Wochen des Visums buchen.
- Keine Krankenversicherung in der Lücke zwischen Übergangs- und regulärer Versicherung haben.
Zeitplan im Überblick
| Zeitpunkt | Aufgabe |
|---|---|
| Tag 1 bis 3 | SIM-Karte, Unterkunft, wichtige Einkäufe |
| Woche 1 | Anmeldung, Krankenversicherung, Bankkonto |
| Woche 2 bis 3 | Termin und Antrag bei der Ausländerbehörde, Steuer-ID, Arbeit |
| Woche 4 | Rundfunkbeitrag, Nahverkehr, Führerschein, Sprache |
Zuvor: Was vor der Reise zu tun ist | Weiter: Regeln und Umgangsformen im Alltag in Deutschland.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine offizielle Beratung. Abläufe unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Letzte Prüfung: Oktober 2026.
