Kurzfassung: Die Wohnungssuche in Deutschlands Großstädten ist hart umkämpft. Wenn Sie Ihre Unterlagen bereithalten und die wichtigsten Regeln zu Mietvertrag, Kaution und Nebenkosten kennen, haben Sie bessere Chancen auf eine Zusage und fallen seltener auf Tricks und Betrug herein.
Übliche Unterlagen für die Mietbewerbung
- Selbstauskunft: ein Formular zur Vorstellung Ihrer Person (Name, Beruf, Zahl der Bewohner, Haustiere)
- Einkommensnachweis: meist die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder ein Arbeitsvertrag
- SCHUFA-Auskunft: Bonitätsauskunft; siehe den SCHUFA-Ratgeber
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Bestätigung des früheren Vermieters über Mietschuldenfreiheit (wenn möglich)
- Kopie von Ausweis und Aufenthaltstitel
Was sind Kaltmiete und Warmmiete?
Die „Kaltmiete“ ist die Nettomiete ohne Nebenkosten, die „Warmmiete“ ist die Nettomiete zuzüglich der Vorauszahlung für Nebenkosten wie Wasser, Müll, Treppenhausreinigung und Heizung. Betrachten Sie beim Vergleich von Inseraten immer die Warmmiete und prüfen Sie, ob Strom und Internet gesondert abgerechnet werden.
Die Kaution
Gesetzlich beträgt die Kaution höchstens das Dreifache der Kaltmiete. Sie können sie in drei Monatsraten zahlen. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem gesonderten Konto anlegen und nach Ende des Mietverhältnisses und Abrechnung samt Zinsen zurückzahlen. Zahlen Sie die Kaution niemals bar ohne Quittung.
Der Mietvertrag: wichtige Punkte
- Vertragsdauer: Die meisten Verträge sind unbefristet; ein befristeter Vertrag ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig.
- Miethöhe: In vielen Städten begrenzen die „Mietpreisbremse“ und der „Mietspiegel“ die Miete in angespannten Wohnungsmärkten.
- Übergabe: Füllen Sie beim Einzug das Übergabeprotokoll sorgfältig und mit Fotos aus.
- Reparaturen und Streichen: Viele Klauseln zu Schönheitsreparaturen in älteren Verträgen sind rechtlich unwirksam; fragen Sie vor der Unterschrift nach.
Nebenkosten und Jahresabrechnung
Der Vermieter muss jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung vorlegen, die dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen muss. Wird sie später verschickt, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Sie können die Belege einsehen und bei Unklarheiten widersprechen.
Kündigung des Mietvertrags
Der Mieter kann das Mietverhältnis in der Regel mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündigen. Der Vermieter benötigt für eine Kündigung einen gesetzlichen Grund (etwa Eigenbedarf), und seine Kündigungsfristen verlängern sich mit der Mietdauer. Der Mieterschutz in Deutschland ist stark; bei Streit können Sie sich an den Mieterverein wenden.
Warnung: gefälschte Inserate und Betrug
Wenn Sie ein Inserat für eine schöne Wohnung zu einem niedrigen Preis sehen und der Eigentümer sagt, er sei im Ausland und schicke den Schlüssel nach einer „Vorauszahlung“, handelt es sich fast sicher um Betrug. Zahlen Sie niemals Kaution oder Vorauskasse, bevor Sie die Wohnung gesehen und den Vertrag unterschrieben haben, und zahlen Sie nie über anonyme Geldtransferdienste.
Nach dem Einzug
Melden Sie nach dem Einzug innerhalb der 14-Tage-Frist Ihre Adresse an und schließen Sie Energie- und Internetverträge ab.
Häufig gestellte Fragen
Darf der Vermieter die Miete jederzeit erhöhen?
Eine Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen, die gesetzlichen Fristen und Grenzen einhalten und sich in der Regel auf den Mietspiegel oder offizielle Indizes stützen.
Darf ich ein Haustier halten?
Das hängt vom Vertrag und der Tierart ab; für Hunde und Katzen holen Sie besser vor der Unterschrift eine schriftliche Erlaubnis ein.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information (zuletzt geprüft: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Finanzberatung. Regeln und Beträge können sich ändern; wenden Sie sich vor jedem Schritt an die offizielle Website der zuständigen Stelle oder an einen Berater.
