Kurzfassung: Nach der Landung in Deutschland gelangen Sie zunächst zur Passkontrolle (Bundespolizei) und verlassen nach Abholung des Gepäcks den Flughafen über den Zoll. Der Grenzbeamte kann das Originalvisum und Unterlagen zur Begründung Ihrer Reise verlangen. Führen Sie alle wichtigen Unterlagen im Handgepäck mit, nicht im aufgegebenen Koffer.
Wichtigste Unterlagen im Handgepäck
- Gültiger Reisepass: Die Gültigkeit muss zu Visum und Aufenthaltsdauer passen; ein Pass kurz vor dem Ablauf kann Probleme verursachen.
- Nationales Visum (Typ D) oder Aufenthaltskarte: Prüfen Sie auf dem Aufkleber Beginn und Ende der Gültigkeit, die Zahl der Einreisen und den Aufenthaltszweck. Gilt das Visum erst ab einem bestimmten Datum, reisen Sie nicht vorher ein.
- Unterlagen zum Reisezweck (Original + Kopie): Für Arbeit: Vertrag oder Arbeitgeberschreiben und, falls vorhanden, die Zustimmung der Arbeitsagentur. Für Studium: Zulassungsbescheid, Sprachzertifikat und Sperrkonto. Für Familiennachzug: Heirats- oder Geburtsurkunden mit Übersetzung und Beglaubigung. Für die Chancenkarte: Punktenachweise und Nachweis der Mittel.
- Unterkunftsnachweis: Mietvertrag, Hotelbuchung oder Einladungsschreiben und die Adresse für die ersten Wochen.
- Krankenversicherung: Versicherungsnachweis (etwa eine Reiseversicherung, bis Sie in der deutschen Versicherung aufgenommen sind). Ratgeber zur Krankenversicherung.
- Finanzierungsnachweis: Bescheinigung über das Sperrkonto, Kontoauszug oder etwas Bargeld/Karten.
- Rück- oder Weiterreiseticket: Für ein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich; für ein nationales Visum in der Regel nicht verpflichtend.
Bewahren Sie außerdem eine digitale Kopie aller Unterlagen (auf dem Handy oder per E-Mail) auf und führen Sie die Telefonnummern von Arbeitgeber, Hochschule oder Gastgeber mit.
Grenzkontrolle: Welche Fragen können gestellt werden?
- Zweck und Dauer des Aufenthalts
- Adresse der ersten Unterkunft
- Beruf, Hochschule oder Arbeitgeber
- Wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten
Antworten Sie kurz, klar und wahrheitsgemäß und übergeben Sie dem Beamten Ihre Unterlagen. Ein Visum garantiert nicht die Einreise, die endgültige Entscheidung trifft der Grenzbeamte. Wenn Ihr Deutsch oder Englisch schwach ist, können Sie einen Dolmetscher verlangen.
Anmeldung von Bargeld und gleichwertigen Werten
Wenn Sie 10.000 € oder mehr Bargeld (oder gleichwertige Werte) nach Deutschland einführen, müssen Sie dies dem Zoll anmelden, auch wenn niemand danach fragt. Bevorzugt wird die Online-Anmeldung im Zollportal (Barmittelanmeldeerklärung); ein Papierformular wird teils ebenfalls akzeptiert. Nutzen Sie am Flughafen den „roten Ausgang“. Erfasst sind: Banknoten, gängige Münzen, Schecks, Wechsel und andere übertragbare Zahlungsmittel. Goldbarren und -münzen sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls erfasst, und ausländische Währung wird zum Kurs des Einreisetags in Euro umgerechnet. Auch unterhalb dieses Betrags müssen Sie die Fragen des Beamten zu Herkunft und Zweck des Geldes beantworten. Nichtanmeldung oder falsche Anmeldung wird mit hohen Bußgeldern geahndet (bis zu einer Million Euro nach Zollrecht).
Zoll: Was darf ich mitbringen?
- Souvenirs und Geschenke: Für Flugreisende aus Nicht-EU-Ländern in der Regel bis zu einem Wert von etwa 430 € abgabenfrei; darüber hinaus muss angemeldet werden, und der Zoll der EU-Mitgliedstaaten hat gesonderte Regeln.
- Zigaretten und Alkohol: Es gibt Höchstmengen pro Person; prüfen Sie die genauen Mengen auf der Website des Zolls.
- Fleisch und Milchprodukte: Die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten aus Nicht-EU-Ländern ist grundsätzlich verboten. Süßigkeiten, Trockenfrüchte, Safran, Tee und Gewürze in persönlichen Mengen sind meist unproblematisch, doch für frische Pflanzen, Obst, Gemüse und Saatgut gelten besondere Regeln.
- Medikamente: Führen Sie persönliche Medikamente mit Rezept oder ärztlicher Bescheinigung in der Originalverpackung mit; Medikamente mit Betäubungsmitteln oder beschränkten Stoffen unterliegen strengeren Regeln.
- Gold und Schmuck: Schmuck und Wertgegenstände müssen angemeldet werden, wenn sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt oder von hohem Wert sind.
- Verbotene Gegenstände: Waffen, Drogen, gefälschte Waren und geschützte Arten.
Am Flughafen haben Sie zwei Wege: „grün“ (nichts anzumelden) und „rot“ (anmeldepflichtige Waren oder Bargeld). Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie den roten Ausgang.
Nach der Ankunft: die ersten 14 Tage
- Anmeldung der Adresse innerhalb von 14 Tagen: Ratgeber.
- Ausländerbehörde: Das nationale Visum muss in der Regel in eine Aufenthaltskarte (eAT) umgewandelt werden. Vereinbaren Sie einen Termin und prüfen Sie, wie lange das Visum gültig ist. Ratgeber zu Verlängerung und Aufenthaltskarte.
- Krankenversicherung und Bankkonto: Ratgeber zur Bank.
- SIM-Karte, Verkehrsmittel und vorläufige Adresse: Klären Sie diese vorab.
Häufig gestellte Fragen
Was, wenn mein Koffer verloren geht und die Unterlagen darin waren?
Deshalb behalten Sie die wichtigsten Unterlagen bei sich. Gehen Unterlagen verloren, melden Sie das der Flughafenpolizei und wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Muss ich eine amtliche Übersetzung mitführen?
Für Unterlagen, die Sie deutschen Behörden vorlegen, in der Regel ja; für die Grenzkontrolle genügen das Originalvisum und die Grundunterlagen. Eine Übersetzung erleichtert die Sache dennoch.
Ist eine Einreise vor dem Visumdatum erlaubt?
Nein. Die Einreise ist nur innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums erlaubt.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information (zuletzt geprüft: Oktober 2026) und keine Rechts- oder Migrationsberatung. Gesetze, Beträge und Verfahren der Botschaften und Behörden ändern sich ständig, besonders für Iranerinnen und Iraner. Lesen Sie vor jedem Schritt den amtlichen Hinweis der zuständigen Stelle und lassen Sie sich in komplexen Fällen von einem Anwalt oder zugelassenen Migrationsberater beraten.
