Kurzfassung: Die meisten Ablehnungen und Verzögerungen bei Visaanträgen gehen auf unvollständige, fehlerhafte oder abgelaufene Unterlagen zurück. Dieser Ratgeber zeigt, welche Unterlagen nötig sind, wie iranische Dokumente übersetzt und beglaubigt werden müssen und wie Sie häufige Fehler vermeiden. Zum Terminverfahren und zur Warteliste der Botschaft Teheran lesen Sie den Ratgeber zu den Visaschritten.
Erster Schritt: die offizielle Unterlagenliste für Ihre Visumart
Für jeden Reisezweck (Arbeit, Blaue Karte, Studium, Familiennachzug, Chancenkarte usw.) gibt es eine eigene Unterlagenliste auf der offiziellen Website der Botschaft und im „Visa-Navigator“ des Auswärtigen Amts. Legen Sie diese Liste zugrunde und lassen Sie nichts weg und ersetzen Sie nichts.
Allgemeine Checkliste
- Gültiger Reisepass mit ausreichend freien Seiten und Kopie der Datenseite
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare (und bei Bedarf eine Erklärung/Begründung)
- Biometrisches Foto: in der Regel 35×45 mm, aktuell und nach deutschem Standard; lassen Sie es bei einem Fotografen machen, der den Standard kennt
- Unterlagen zum Reisezweck: Vertrag, Zulassung, Einladungsschreiben, Zustimmungen
- Bildungs- und Arbeitsnachweise: Originale, Kopien und amtliche Übersetzung; Anerkennung in anabin oder bei der ZAB, falls nötig
- Sprachnachweise: gültiges Zertifikat (Goethe, telc, TestDaF, IELTS …) – Berichten zufolge dürfen Übersetzungen und Zertifikate höchstens ein Jahr alt sein
- Finanzierung: Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Einkommensnachweis
- Gültige Krankenversicherung
- Lebenslauf und Erläuterungen, falls verlangt
Amtliche Übersetzung (beglaubigte Übersetzung)
Dokumente, die nicht auf Deutsch/Englisch vorliegen, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Nach dem Hinweis der Botschaft Teheran muss die Übersetzung von einem Übersetzer angefertigt werden, der auf der Liste des iranischen Außenministeriums steht, und die Übersetzung muss vor der Vorlage die erforderlichen Beglaubigungen erhalten. Die Liste dieser Übersetzer ist nur aus dem Iran und auf Persisch zugänglich. Für Dokumente, die Sie aus Deutschland vorlegen, genügt ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer; Ratgeber zur amtlichen Übersetzung.
Beglaubigung iranischer Dokumente (Legalisation)
Für viele in Iran ausgestellte amtliche Dokumente ist eine „Legalisation“ erforderlich. Nach den amtlichen Erläuterungen der Botschaft (Modell „Ersatzlegalisation“):
- Akzeptiert werden nur in Iran ausgestellte amtliche Dokumente, und zwar im Original mit Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde; etwa Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Heirats- und Scheidungsurkunden, Sterbeurkunde, Bildungsnachweise, Führungszeugnis, Führerschein und notarielle Urkunden.
- Private Dokumente und Dokumente, die von iranischen Vertretungen im Ausland ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.
- Ein Führungszeugnis ist höchstens drei Monate gültig.
- Für eine Heiratsurkunde werden die Original-Geburtsurkunden beider Ehepartner benötigt.
Schritte der Beglaubigung
- Übersetzung durch einen vom Außenministerium zugelassenen Übersetzer.
- Inländische Beglaubigungen: Bestätigung durch die Justiz und anschließend durch das Dokumentenbeglaubigungsamt des Außenministeriums; seit der Ausstellung der Beglaubigungen darf höchstens ein Jahr vergangen sein.
- Termin: nur über TLScontact, Kategorie „Legalization“, per Warteliste; es fällt eine Buchungsgebühr an (laut Hinweis 15 Millionen Rial), die nach dem Erscheinen erstattet wird.
- Erscheinen und Abgabe der Originaldokumente und beglaubigten Übersetzungen. Sie können Ihren Anwalt oder Vertreter mit einer Vollmacht schicken.
Gebühren laut Hinweis: für die Legalisation etwa 10 € bei TLScontact und 30 € bei der Botschaft pro Dokument; für eine beglaubigte Kopie (Kopiebeglaubigung) 10 € bzw. 25 € pro Dokument; Zahlung bar und in Euro. Studierende und Studienbewerber erhalten unter bestimmten Umständen bis zu fünf Kopiensätze kostenlos. Die Legalisation kann nicht am selben Tag wie der Visumtermin erfolgen; sie muss vorher erledigt sein.
Beglaubigte Kopie
Die Botschaft bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt; dies bestätigt nicht die Richtigkeit des Inhalts. Eigene Kopien werden nicht akzeptiert; die Kopie muss bei der Botschaft angefertigt werden.
Apostille und Dokumente aus Deutschland oder anderen Ländern
Dokumente, die in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat des Haager Übereinkommens ausgestellt wurden, werden in der Regel mit einer „Apostille“ beglaubigt. Fragen Sie für jedes Dokument, welche Beglaubigung erforderlich ist, und beantragen Sie sie bei der ausstellenden Stelle oder dem zuständigen Amt.
Am Tag des Termins
- Legen Sie die Originale und einen Kopiensatz in der Reihenfolge der offiziellen Liste in einen Ordner.
- Geben Sie Unterlagen ohne überflüssige, widersprüchliche oder durchgestrichene Blätter ab.
- Bringen Sie bei Bedarf Bargeld (Euro) für die Gebühren mit.
- Alle antragstellenden Familienmitglieder, auch Kinder, müssen persönlich erscheinen.
Häufige Fehler
- Registrierung auf der falschen Warteliste.
- Abgelaufene Unterlagen, Übersetzungen oder Sprachzertifikate.
- Übersetzung durch einen nicht zugelassenen Übersetzer.
- Fehlende inländische Beglaubigungen vor dem Termin.
- Vorlage einer Kopie statt des Originals.
- Widersprüchliche Angaben in Formularen und Unterlagen.
- Zahlung an einen Vermittler für einen „schnellen Termin“.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Unterlagen selbst abgeben, oder kann das ein Anwalt tun?
Für die Legalisation können Sie einen Vertreter schicken, doch beim Visumantrag erscheint der Antragsteller (mit Kindern) persönlich.
Was passiert, wenn ein Dokument unvollständig ist?
Die Botschaft kann zusätzliche Unterlagen anfordern, oder der Antrag kann abgelehnt werden. Senden Sie zusätzliche Unterlagen nur nach Anweisung der Botschaft und an die offizielle E-Mail-Adresse.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information (zuletzt geprüft: Oktober 2026) und keine Rechts- oder Migrationsberatung. Gesetze, Beträge und Verfahren der Botschaften und Behörden ändern sich ständig, besonders für Iranerinnen und Iraner. Lesen Sie vor jedem Schritt den amtlichen Hinweis der zuständigen Stelle und lassen Sie sich in komplexen Fällen von einem Anwalt oder zugelassenen Migrationsberater beraten.
