Kurzfassung: Die Chancenkarte (nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes) erlaubt nichteuropäischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland für ein Jahr zur Arbeitsuche (oder zur Suche nach einer Geschäftsmöglichkeit), ohne bereits ein Stellenangebot zu haben. Mit einem anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss sind Sie direkt berechtigt; andernfalls müssen Sie mindestens 6 Punkte sammeln.
Wer ist ohne Punkte berechtigt?
Personen mit deutscher Berufsausbildung oder einem gleichwertigen Abschluss im Ausland, mit deutschem Hochschulabschluss oder einem anerkannten bzw. vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss gelten als „Fachkräfte“ und benötigen für die Chancenkarte kein Punktesystem.
Wenn Sie keine anerkannte Fachkraft sind
Sie müssen diese Bedingungen erfüllen:
- Abschluss: mindestens zwei Jahre Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss, der im Ausstellungsland staatlich anerkannt ist. Die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) bewertet ihn; für Hochschulen sind die Datenbank anabin und für Berufsausbildungen die „Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation“ die üblichen Hilfsmittel.
- Sprache: Deutsch mindestens A1 oder Englisch mindestens B2.
- Punkte: mindestens 6 Punkte.
Die Punktetabelle
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Teilweise Anerkennung eines ausländischen Abschlusses | 4 |
| Deutsch B2 | 3 |
| Deutsch B1 | 2 |
| Deutsch A2 | 1 |
| Englisch C1 | 1 |
| Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung | 3 |
| Mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung | 2 |
| Mangelberuf | 1 |
| Alter unter 35 Jahren | 2 |
| Alter unter 40 Jahren | 1 |
| Mindestens 6 Monate früherer Aufenthalt in Deutschland | 1 |
| Ehepartner oder Lebenspartner beantragt gleichzeitig | 1 |
Die Punktegrundlage wurde anhand amtlicher Quellen für 2026 überprüft; prüfen Sie vor dem Antrag die aktuelle Tabelle und die genaue Bedingung jeder Zeile (zum Beispiel den Zeitraum der Berufserfahrung) im offiziellen Portal.
Sicherung des Lebensunterhalts
Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während des Aufenthalts bestreiten können; der übliche Betrag beträgt nach amtlichen Quellen für 2026 etwa 1.091 € pro Monat. Nachweismöglichkeiten: ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person.
Welche Arbeit ist während des Aufenthalts erlaubt?
- Teilzeitarbeit: durchschnittlich bis zu 20 Stunden pro Woche, ohne Zustimmung der Arbeitsagentur.
- Probearbeit: jeweils bis zu zwei Wochen in einer Tätigkeit, die zu Ihrem Abschluss passt.
Dauer und Verlängerung
Die Suchkarte ist bis zu ein Jahr gültig. Wenn Sie in dieser Zeit eine zu Ihrem Abschluss passende Stelle finden, können Sie die Chancenkarte für einen längeren Zeitraum (bis zu zwei weitere Jahre) verlängern oder besser direkt in einen passenden Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit (etwa Blaue Karte oder Visum für Fachkräfte) umwandeln. Ohne Ergebnis müssen Sie das Land verlassen, und für einen erneuten Antrag müssen Sie sich eine Zeit lang im Ausland aufhalten oder einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland in Höhe der vorherigen Dauer nachweisen.
Antragsschritte
- Bewerten Sie Ihren Abschluss und lassen Sie ihn bei Bedarf von der ZAB begutachten.
- Berechnen Sie Ihre Punkte und besorgen Sie ein Sprachzertifikat (zum Beispiel Goethe oder IELTS).
- Bereiten Sie die Nachweise zum Lebensunterhalt vor (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung).
- Reichen Sie den Antrag über das offizielle Portal des Auswärtigen Amts ein und tragen Sie sich in die Warteliste der Botschaft oder des zuständigen Visazentrums ein. Für Iranerinnen und Iraner ist dieser Schritt unter den derzeitigen Bedingungen schwierig; siehe den Ratgeber zur Lage der Botschaft.
- Geben Sie beim Termin die Unterlagen ab, lassen Sie biometrische Daten erfassen und zahlen Sie die Visagebühr.
- Nach der Einreise nach Deutschland melden Sie Ihre Adresse an und beantragen bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltskarte.
Praktische Tipps
- Wenn Sie die Voraussetzungen eines anderen Visums (etwa Blaue Karte oder Visum für Fachkräfte) erfüllen, ist es günstiger und sicherer, dieses direkt zu beantragen.
- Eine frühzeitige Arbeitsuche (Lebenslauf, LinkedIn, Jobportale) erhöht die Chance, die Chancenkarte in einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit umzuwandeln. Siehe den Ratgeber zur Arbeitssuche.
- Eine Krankenversicherung ist ab dem Tag der Einreise erforderlich; Ratgeber zur Krankenversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mit der Chancenkarte meine Familie mitbringen?
Für Ehepartner und Kinder gelten beim Familiennachzug besondere Bedingungen, und die Chancenkarte allein begründet in der Regel kein Recht auf Familiennachzug; der Ehepartner kann gleichzeitig selbst eine Chancenkarte beantragen und erhält einen Punkt.
Ist es auch ohne Hochschulabschluss möglich?
Ja, wenn Sie mindestens zwei Jahre anerkannte Berufsausbildung und genügend Punkte (und Sprachkenntnisse) haben.
Was, wenn das Jahr endet und ich keine Arbeit gefunden habe?
Sie müssen das Land verlassen; ein sofortiger neuer Antrag ist nicht möglich, und Sie müssen die Wartefrist einhalten.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information (zuletzt geprüft: Oktober 2026) und keine Rechts- oder Migrationsberatung. Gesetze, Beträge und Verfahren der Botschaften ändern sich ständig, besonders für iranische Antragsteller. Lesen Sie vor jedem Schritt die Unterlagenlisten und die amtlichen Hinweise (Auswärtiges Amt, Make it in Germany, BAMF) und lassen Sie sich in komplexen Fällen von einem Anwalt oder zugelassenen Migrationsberater beraten.
