Zusammenfassung: Seit dem 12. Juni 2026 gilt in Deutschland die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die wichtigsten Schritte bleiben gleich: Äußerung des Schutzgesuchs, Registrierung, förmlicher Antrag beim BAMF, Anhörung, Entscheidung. Allerdings sind die Fristen kürzer geworden, und manche Personen kommen in ein beschleunigtes Verfahren oder das Grenzverfahren. Dieser Ratgeber erklärt die Schritte der Reihe nach und einfach. Einen allgemeineren Überblick finden Sie im Asyl-Ratgeber für Iraner.
Die wichtigsten Schritte
1. Äußerung des Schutzgesuchs (Asylgesuch)
Es genügt, einem Grenzbeamten, der Polizei, der Ausländerbehörde oder einer Aufnahmeeinrichtung zu sagen, dass Sie Asyl beantragen möchten. Eine bestimmte Formulierung ist nicht nötig; sagen Sie „Asyl“ oder „Schutz“. Danach werden Sie in eine Aufnahmeeinrichtung (Ankunftszentrum / Erstaufnahme) geschickt.
2. Erstprüfung (Screening)
Nach der neuen Reform muss jeder, der ohne Erlaubnis über eine EU-Außengrenze einreist, eine „Erstprüfung“ durchlaufen: Identitätsfeststellung, Gesundheits- und Sicherheitskontrolle, Fingerabdrücke und Foto (in der Eurodac-Datenbank) sowie eine erste Einschätzung der Schutzbedürftigkeit (z. B. Krankheit, psychische Belastung, Kinder, Opfer von Gewalt). An der Grenze dauert diese Prüfung bis zu 7 Tage, im Inland bis zu 3 Tage. Geben Sie in dieser Phase jedes körperliche oder psychische Problem und jeden besonderen Umstand an (z. B. sexuelle Gewalt, sexuelle Orientierung, Konversion).
3. Registrierung und der Ankunftsnachweis
Ihre Identitäts- und biometrischen Daten werden erfasst, und Sie erhalten den „Ankunftsnachweis“, der Sie als Asylsuchenden ausweist (für Polizei, Unterkunft und Leistungsbehörde). Notieren Sie das Registrierungsdatum, denn Fristbeginn und Arbeitserlaubnis werden ab diesem Datum berechnet.
4. Prüfung der Zuständigkeit (Dublin / ZBV)
Es wird festgestellt, welches europäische Land für die Prüfung Ihres Falls zuständig ist. Ist ein anderes Land (z. B. das Einreiseland) zuständig, kann eine „Überstellung“ erfolgen. Einzelheiten und Handlungsmöglichkeiten: Dublin-Ratgeber.
5. Der förmliche Antrag beim BAMF
Den förmlichen Antrag müssen Sie in der Regel persönlich innerhalb von 21 Tagen nach der Registrierung in einer Außenstelle des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) stellen. Verstreicht diese Frist ohne triftigen Grund, kann der Antrag als „zurückgenommen“ gelten. Mit dem förmlichen Antrag entsteht die „Aufenthaltsgestattung“ (Aufenthaltserlaubnis während des Verfahrens). Einzelheiten zu Ihren Rechten: Rechte und Leistungen für Asylsuchende.
6. Die Anhörung
Dies ist die wichtigste Phase: Sie werden zu Ihrem Leben, Ihrem Reiseweg, Ihren Fluchtgründen und der Gefahr bei einer Rückkehr befragt. Ein Dolmetscher ist anwesend, und nach der neuen Reform wird die Anhörung auf Tonband aufgezeichnet. Diese Phase behandeln wir ausführlich im Ratgeber zur Anhörungsvorbereitung.
7. Die Entscheidung des BAMF
Das BAMF entscheidet schriftlich. Mögliche Ergebnisse: Asyl bzw. Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationales Abschiebungsverbot oder Ablehnung. Einzelheiten: nach der BAMF-Entscheidung.
Die verschiedenen Verfahren nach GEAS
| Verfahren | Hauptmerkmal |
|---|---|
| Regelverfahren | Entscheidung in der Regel etwa 6 Monate nach dem Antrag |
| Beschleunigtes Verfahren | Entscheidung spätestens nach 3 Monaten; die Klagefrist kann 7 Tage betragen |
| Grenzverfahren | Bis zu 12 Wochen in einer Grenzeinrichtung mit Bewegungseinschränkungen |
Das beschleunigte oder das Grenzverfahren wird z. B. bei verschleierter Identität, Sicherheitsrisiko, Folgeantrag oder Herkunftsländern mit niedriger Anerkennungsquote in Europa (unter 20 %) angewandt. In diesen Verfahren sind die Fristen sehr kurz; lassen Sie sich gleich am ersten Tag beraten.
Anträge vor dem 12. Juni 2026
Die meisten Fälle vor diesem Datum werden nach den bisherigen Regeln fortgeführt, doch manche Regeln (etwa die Überstellungsfristen nach Dublin) können umstritten sein. Fragen Sie im Zweifel eine Beratungsstelle.
Wichtige Hinweise
- Sagen Sie die Wahrheit und legen Sie echte Unterlagen vor; Lügen oder gefälschte Dokumente können Ihre Glaubwürdigkeit zerstören und den Antrag stark schwächen.
- Melden Sie jede Adressänderung sofort; Schreiben werden an die zuletzt bekannte Adresse geschickt, und Fristen laufen ab der Zustellung.
- Öffnen Sie alle Briefe, lesen Sie die Fristen und bewahren Sie Kopien auf.
- Nutzen Sie kostenlose Beratung: kostenlose Beratung und Rechtshilfe.
Siehe auch: erste 30 Tage in Deutschland und Dokumenten-Checkliste.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Das Asylrecht in Deutschland hat sich mit der EU-Reform (GEAS) ab dem 12. Juni 2026 geändert, und Abläufe können sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Holen Sie sich für Ihren eigenen Fall unbedingt Hilfe bei einer unabhängigen Asylberatung oder einem Rechtsanwalt. Letzte Prüfung: Oktober 2026.
