Die Unterzeichnung des Mietvertrags ist der wichtigste Schritt bei der Wohnungssuche. Viele spätere Probleme, etwa Streit über die Nebenkosten oder die Rückzahlung der Kaution, gehen auf dieses Dokument zurück. Lesen Sie es vor der Unterschrift sorgfältig, und wenn etwas unklar ist, fragen Sie nach oder holen Sie Hilfe beim Mieterverein.
Kaltmiete, Nebenkosten und Gesamtmiete
- Kaltmiete: die reine Miete ohne Nebenkosten.
- Nebenkosten: Wasser, Müll, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Gebäudeversicherung usw.; meist als monatliche Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung (Nebenkostenabrechnung).
- Heizkosten: die Kosten für die Heizung; manchmal in den Nebenkosten enthalten.
- Warmmiete: die Summe aus Kaltmiete, Nebenkosten und Heizung; diesen Betrag zahlen Sie monatlich.
Die Jahresabrechnung kann eine Nachzahlung oder ein Guthaben bringen; legen Sie daher etwas Erspartes zurück. Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
Kaution
Die Kaution ist eine Sicherheit für mögliche Schäden oder Mietschulden. Ihre gesetzliche Obergrenze beträgt drei Nettokaltmieten, und Sie dürfen sie in drei Monatsraten zahlen. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen und verzinst anlegen. Gängige Möglichkeiten: ein Mietkautionskonto auf Ihren Namen oder eine Bank-/Versicherungsbürgschaft (Kautionsversicherung). Nach Vertragsende und Rückgabe der Wohnung muss der Vermieter sie in der Regel innerhalb einiger Monate zurückzahlen (nach Abzug berechtigter Forderungen).
Klauseln, die Sie genau lesen sollten
- Vertragsdauer: unbefristet oder befristet. Ein befristeter Vertrag ist nur in bestimmten gesetzlichen Fällen zulässig.
- Staffelmiete und Indexmiete: zeigen, wie die Miete künftig steigt.
- Schönheitsreparaturen: Strenge Klauseln sind teils unwirksam; holen Sie im Zweifel Rat ein.
- Übergabe (Übergabeprotokoll): Halten Sie beim Einzug alle Mängel im Protokoll fest und fotografieren Sie sie. Dieses Dokument schützt Sie am Vertragsende.
- Küche und Möbel: Legen Sie fest, was zur Wohnung gehört (Einbauküche) und wer für Reparaturen zuständig ist.
Mieterhöhungen und Grenzen
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt die Mietpreisbremse die Miete bei Neuabschluss auf etwa 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, mit Ausnahmen wie Neubauten. Diese Regel wurde verlängert oder wird verlängert; die genaue Lage in Ihrer Stadt erfahren Sie auf der Website der Stadt oder beim Mieterverein.
Kündigung und Anmeldung
Der Mieter kann einen unbefristeten Vertrag in der Regel schriftlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Nach dem Einzug müssen Sie sich spätestens innerhalb von 14 Tagen anmelden; dafür benötigen Sie die Bestätigung des Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung): Anmeldung-Ratgeber.
Weiterer Ratgeber: Wohnungsmiete in Deutschland.
