Zusammenfassung: Für Geldtransfers zwischen dem Iran und Deutschland gelten Sanktionen und besondere EU-Vorschriften, die auch für private Gelder anzuwenden sind. In diesem Ratgeber geben wir nur den rechtlichen Rahmen und praktische Hinweise, damit Sie unbeabsichtigte Fehler vermeiden. Diese Vorschriften sind komplex; bei jeder größeren Überweisung sollten Sie Ihre Bank und bei Bedarf einen Steuer- oder Rechtsberater konsultieren.
Der allgemeine Rahmen
Der Iran gilt in der Europäischen Union als „Drittland mit hohem Risiko“, und deutsche Banken führen bei Transaktionen mit Iranbezug verschärfte Prüfungen (Enhanced Due Diligence) durch. Die Bank kann nach Zweck und Herkunft des Geldes fragen, die Transaktion anhalten oder verlangsamen und in Verdachtsfällen die zuständigen Stellen informieren. Das ist übliches Vorgehen und bedeutet keinen Vorwurf.
Melde- und Genehmigungsschwellen
| Betrag je Überweisung | Anforderung |
|---|---|
| 10.000 Euro bis unter 40.000 Euro | Meldung an die Deutsche Bundesbank |
| 40.000 Euro und mehr | Vorherige Genehmigung erforderlich |
Nach Fachquellen gelten diese Schwellen, die auf europäischen Vorschriften (Verordnung 267/2012) beruhen, jeweils für jede einzelne Überweisung. Die absichtliche Aufteilung eines großen Betrags in mehrere kleine Überweisungen, um eine Schwelle zu umgehen, kann als Umgehung des Gesetzes gewertet werden und ernste Folgen haben. Die allgemeine Schwelle von 50.000 Euro für andere Länder gilt für den Iran nicht. Verstehen Sie keine dieser Angaben als Rechtsberatung; stimmen Sie sich immer mit Ihrer Bank ab.
Was bedeutet das für Privatpersonen?
- Auch Familienüberweisungen (z. B. Geld der Familie für Studierende) sind erfasst, selbst wenn es sich um private Beträge handelt.
- Bei hohen Beträgen fragen Sie vorab die Bank und rechnen Sie damit, dass sie Nachweise verlangt: Zahlungszweck, Verwandtschaftsverhältnis, Nachweis der Mittelherkunft.
- Bewahren Sie die Unterlagen auf: Vertrag, Rechnung, Schenkungsbrief oder Familiendokumente. Ein kurzer Vermerk auf der Überweisung genügt nicht.
- Bargeld: Die Einreise mit 10.000 Euro oder mehr muss dem Zoll angezeigt werden (Details: Ankunft am Flughafen). Auch bei der Einzahlung größerer Bargeldbeträge auf ein Konto fragt die Bank nach der Herkunft des Geldes.
Informelle Kanäle
Nicht zugelassene oder anonyme Geldtransferdienste (informelle Überweisungen) können rechtswidrig sein und zur Sperrung oder Kündigung Ihres Kontos, zum Einfrieren von Geldern oder zu Strafverfolgung führen. Wir empfehlen keine Überweisungen über diese Kanäle. Nutzen Sie nur zugelassene Banken und Institute sowie Verfahren, deren Rechtmäßigkeit klar ist.
Für Sperrkonto und Visum
Jeder Sperrkonto-Anbieter hat eigene Bedingungen, akzeptierte Länder und Zahlungswege. Fragen Sie vor der Registrierung beim Support nach, ob die Zahlung für Sie möglich ist, und bewahren Sie die legalen Wege samt Belegen auf: Sperrkonto-Ratgeber und Nachweis der Finanzierung.
Praktische Hinweise
- Wenden Sie sich vor jeder größeren Überweisung an die Bank und fragen Sie, welche Nachweise nötig sind.
- Geben Sie Namen und Daten von Zahler und Empfänger sowie den Zweck genau an.
- Bewahren Sie alle Belege und Unterlagen mindestens mehrere Jahre auf; in Deutschland kann später nach der Mittelherkunft gefragt werden.
- Wenn Sie versehentlich etwas nicht gemeldet haben, lassen Sie sich von einem Steuer- oder Rechtsberater zur freiwilligen Korrektur beraten.
- Zu Ihrem deutschen Konto nach der Ankunft: Ratgeber zum Bankkonto und Basiskonto.
Sanktions- und Meldevorschriften können sich geändert haben; bestätigen Sie die aktuellen Bedingungen immer bei Ihrer Bank und bei offiziellen Quellen (z. B. der Bundesbank).
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Bankberatung. Sanktions- und Überweisungsvorschriften ändern sich häufig; konsultieren Sie vor jeder wichtigen Überweisung Ihre Bank und einen Steuer- oder Rechtsberater. Letzte Prüfung: Oktober 2026.
